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Ministerialdirektor Daniel Stich überreicht Bewilligungsbescheide an Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer

Der Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Daniel Stich, hat dem Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer drei Bewilligungsbescheide in einer Gesamthöhe von 3.433.247 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Ministerialdirektor Daniel Stich bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„Der digitale Zugriff auf Daten, ihre schnelle Verfügbarkeit sowie die direkte Eingabemöglichkeit der Beobachtungen und Ereignisse ermöglichen eine schnelle Kommunikation aller Beteiligten“, hob Pflegedirektorin Brigitte Schneider hervor. „Digitale Lösungen vermeiden Übertragungsfehler, beschleunigen den Informationsfluss und verbessern somit den Behandlungsprozess der Patienten.“

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

•          Hauptantragsverfahren                 01.04.2021 bis 31.05.2021

•          Nachverteilungsverfahren             15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

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