| Digitalisierungsoffensive für Krankenhäuser

Ministerialdirektor Daniel Stich überreicht Bewilligungsbescheide an St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus in Ludwigshafen

Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus in Ludwigshafen vier Bewilligungsbescheide in der Gesamthöhe von 3.018.008 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Stich bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„Die jetzt bereitgestellten Finanzmittel erlauben es uns, unseren schon frühzeitig eingeschlagenen Weg der Digitalisierung in unserem Krankenhaus weiter fortzuführen. Beschäftigte und Patienten werden spürbar von den anlaufenden Digitalisierungsprojekten profitieren. Digitale Prozesse unterstützen inzwischen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Klinikalltag. Patienten und Patientinnen werden zukünftig durch bereitgestellte Informationen noch besser in den Behandlungsprozess eingebunden sein. Darüber hinaus können wir das Thema „Informationssicherheit“ in allen digitalisierten Bereichen weiter vertiefen. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds stellen uns als Krankenhaus für unsere digitale Zukunft entsprechend breit auf. Wir möchten uns ausdrücklich beim Bund und beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz für die finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.018.008 Millionen Euro herzlichst bedanken“, so Geschäftsführer Marcus Wiechmann.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Anträge können die Länder bis zum 31. Dezember 2021 dort stellen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

  • Hauptantragsverfahren                      01.04.2021 bis 31.05.2021
  • Nachverteilungsverfahren                  15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

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