„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Alt bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
"Digitale Innovationen sind wesentlich für die weitere Zukunftssicherung unseres Nardini Klinikums, was auch die Corona-Pandemie nochmals sehr deutlich gemacht hat. Daher sehen wir Investitionen in die Digitalisierung als wichtige Basis der strategischen Entwicklung unserer Standorte, um auch künftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung in den Städten Zweibrücken und Landstuhl sowie den umliegenden Regionen sicherzustellen“, so der Geschäftsführer des Nardini Klinikums, Frank F. Banowitz. „Wir danken dem Ministerium und freuen uns sehr, dass es uns Fördermittel zur Verfügung stellt. Diese Unterstützung des Landes und des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag, damit wir den Investitionserfordernissen eines modernen Klinikbetriebs gerecht werden und die begonnene Digitalisierung fortsetzen können. Mit den Fördermitteln werden wir die Patientenversorgung entlang des gesamten Behandlungsprozesses von der Aufnahme bis zur Entlassung optimieren und die IT-Sicherheit verbessern."
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Anträge können die Länder bis zum 31. Dezember 2021 dort stellen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:
• Hauptantragsverfahren 01.04.2021 bis 31.05.2021
• Nachverteilungsverfahren 15.09.2021 bis 15.10.2021
Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.