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Staatssekretär Denis Alt überreicht Bewilligungsbescheide an SHG Klinikum Idar-Oberstein

Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Denis Alt, hat dem Saarland-Heilstätten Gesellschaft (SHG) Klinikum Idar-Oberstein insgesamt sechs Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 7.211.971,89 Euro überreicht. Fünf Bescheide werden durch den Krankenhauszukunftsfonds abgedeckt; ein weiterer stammt aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte und eine Baumaßnahme in der Radiologie umsetzen.
Staatssekretär Dr. Denis Alt (3. von links) übergab die Förderbescheide an (v.l.n.r.) Verwaltungsdirektor Hendrik Weinz, Ärztlicher Direktor Dr. med. Ulrich Frey, IT-Leiter Sascha Hermann, Geschäftsführer Bernd Mege, Stellvertr. Ärztlicher Direktor Priv.-Doz. Dr. med. Jochen Tüttenberg und Pflegedirektorin Michaela Scaramuzzo-Schröer.
Staatssekretär Dr. Denis Alt (Mitte) im Gespräch mit den Verantwortlichen des SHG Klinikums.

"Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Staatssekretär Alt bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Neue Behandlungsmöglichkeiten

Darüber hinaus wird die Baumaßnahme der Radiologie im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms mit 3.237.000 Euro gefördert. Mit der Förderung werden insbesondere Räume für eine moderne biplane Angiographieanlage hergestellt, die unter anderem der Behandlung von Schlaganfallpatienten dienen wird. „Ich freue mich, mit der Förderung der Baumaßnahme in der Radiologie des Klinikums Idar-Oberstein einen maßgeblichen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region leisten zu können. Der Einsatz der biplanen Angiograhieanlage erschließt neue Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten, die dem neuesten Stand der Medizintechnik und der Wissenschaft entsprechen“, so der Staatssekretär.

"Digitalisierung konsequent weiterverfolgen"

„Innovation ist für uns im SHG-Konzern schon immer ein großes Ziel. Es freut uns sehr, dass wir mit der Förderung durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz diesem Ziel ein großes Stück näherkommen und den bereits eingeschlagenen Weg der Digitalisierung konsequent weiterverfolgen können. Die bewilligten Mittel für unsere Klinik in Idar-Oberstein verwenden wir für Maßnahmen, die die Patientensicherheit fördern, die Mitarbeitenden aus Medizin und Pflege entlasten und nicht zuletzt die Zukunftsfähigkeit der Klinik gewährleisten." sagte der Geschäftsführer des Klinikums Idar-Oberstein, Bernd Mege.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

 

•          Hauptantragsverfahren                 01.04.2021 bis 31.05.2021

•          Nachverteilungsverfahren             15.09.2021 bis 15.10.2021

 

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

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