Er verwies darauf, dass jede Auffrischungsimpfung den Schutz vor Corona erneuern würde. In diesem Zusammenhang verwies der Impfkoordinator auf die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Ministerrates, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der ab morgen geltenden Testpflicht der 2G-plus-Regel in Innenräumen ausgenommen seien. „Sie brauchen dann beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder im Kino keinen zusätzlichen Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, so Stich. Dieser Status gilt mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung.
Die Landesregierung hat die Impfbuskampagne ins Leben gerufen, um den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein wohnortnahes, unbürokratisches und flexibles Impfangebot machen zu können. Nach dem Prinzip: Kommen, ausweisen und Schutzimpfung erhalten, wurden seit dem Startschuss der Kampagne am 2. August knapp 150.000 Schutzimpfungen verabreicht. Die Busse stellen eine Ergänzung zum Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dar. Auch im Dezember sind die Busse an bis zu sieben Tagen wöchentlich flächendeckend im Land unterwegs. Es werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen in den Bussen verabreicht.
Alle genauen Standorte und Zeiträume für die kommende Woche des Impfbusses finden sich im Anhang und unter: https://corona.rlp.de/de/impfbus/