Einen Antrag auf Bezuschussung können entweder die Auszubildenden selbst oder deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) stellen. Die neue Zuschussregelung gilt rückwirkend ab 1.1.2009. Das Land stellt im Doppelhaushalt 2009/2010 dafür insgesamt 870.000 Euro zur Verfügung. „Wir wollen Berufsschülerinnen und Berufsschüler, denen ein tägliches Pendeln von ihrem Wohnort zum Blockunterricht in der Berufsschule nicht zuzumuten ist, ganz gezielt unterstützen“, unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen.
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Schule
Ahnen: Mehr Hilfen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler
Auszubildende, die in Rheinland-Pfalz in einem Ausbildungsverhältnis stehen sowie den Berufsschulunterricht in Form des Blockunterrichts besuchen und dafür eigens eine Unterkunft in der Nähe der berufsbildenden Schule benötigen, können pauschale Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und jetzt auch für Fahrtkosten vom Land erhalten. Dies sichert die Neufassung einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur ab.
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