Hintergründe - Vorstand der Universitätsmedizin Mainz:
Der Vorstand leitet die Universitätsmedizin Mainz und führt die Geschäfte selbstständig. Er ist für alle Angelegenheiten der Universitätsmedizin Mainz, einschließlich der strukturellen Weiterentwicklung, zuständig, die nicht einem anderen Organ nach dem Universitätsmedizingesetz (UMG) zugewiesen sind.
Der Vorstand bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und unterrichtet das Gremium unverzüglich über wichtige Angelegenheiten und Vorkommnisse.
Der Vorstand besteht aus den folgenden vier Mitgliedern:
• Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand
• Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan
• Kaufmännischer Vorstand
• Pflegevorstand