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Ausgestaltung der Schülerbeförderung

In der heutigen Aktuellen Stunde des Landtags zur aktuellen Ausgestaltung der Schülerbeförderung und zur Verteilung der finanziellen Aufwendungen betonte Bildungsministerin Doris Ahnen unter anderem:
  • Von der Neuregelung der Schülerbeförderung im Zuge der Schulstrukturreform profitieren Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II.
  • Durch die Befreiung von einer Eigenbeteiligung in der Realschule plus werden neben bisherigen Hauptschülerinnen und Hauptschülern perspektivisch auch alle bisherigen Realschülerinnen und Realschüler in den Genuss einer Schülerbeförderung ohne Eigenbeteiligung kommen. Mit dem Abschluss der Schulstrukturreform werden damit voraussichtlich die Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter den rund 60.000 Realschülerinnen und Realschüler zusätzlich von der Eigenbeteiligung befreit.
  • Zusätzlich werden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie der noch existierenden Realschulen aus einkommensschwächeren Familien ebenfalls von einer Eigenbeteiligung an den Fahrtkosten befreit. Zusammengenommen sind dies rund 27.700 Schülerinnen und Schüler.
    (Die neu eingeführte Einkommensgrenze für die Freistellung von der Eigenbeteiligung liegt bei einer Ein-Kind-Familie bei 26.500 Euro Jahreseinkommen, für jedes weitere Kind werden 3.750 Euro hinzugerechnet).
  • Etwas mehr als 200.000 Schülerinnen und Schüler aus weiterführenden allgemeinbildenden Schulen fahren insgesamt zum Unterricht.
  • Bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II, deren Eltern generell nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wird die Einkommensgrenze deutlich erhöht. Insgesamt haben jetzt etwas mehr als 15.000 Sek-II-Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung.
    (Die Einkommensgrenze wurde zu diesem Schuljahr bei einer Ein-Kind-Familie von 16.370 Euro Jahreseinkommen auf 26.500 Euro Jahreseinkommen heraufgesetzt, für jedes weitere Kind wird die Grenze jetzt um 3.750 Euro weiter angehoben.)
  • Den Regelungen für die Schülerbeförderung liegt seit jeher das Prinzip zugrunde, dass die Beförderung zu den Schulen, die den ersten Schulabschluss ermöglichen („Pflichtschulen“), stärker von der öffentlichen Hand unterstützt wird als die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu den so genannten „Wahlschulen“. Auf diesem System baut auch die jetzige Neuregelung auf - allerdings ist das jetzt verbunden mit erheblichen Verbesserungen. Dafür stellt das Land den Trägern der Schülerbeförderung schrittweise aufbauend bis zu 15 Millionen Euro im Jahr 2013 zur Verfügung.

Anlage: Historie der Landesregelungen zur Schülerbeförderung 

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