| Energiepreispauschale

Clemens Hoch: Anträge auf Einmalzahlungen können im März gestellt werden

Das Gesetz zur Einmalzahlung für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten und gewährt den Förderberechtigten, die am Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder zum Besuch einer entsprechenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätte angemeldet waren, auf Antrag eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Verordnung erlassen, die die Umsetzung dieses Bundesgesetzes ab März regelt.

„Die Energiekrise und die Preisentwicklung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine treffen vor allem auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler. Bundesweit sind dies rund dreieinhalb Millionen junge Menschen in Ausbildung, denen eine unbürokratische Hilfe gewährt wird. Es ist gut, dass nun endlich auch das Verfahren für die Auszahlung geregelt werden konnte“, sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Rheinland-Pfalz geht im Hochschulbereich von rund 121.000 und im Bereich der Fachschülerinnen und Fachschüler von rund 32.000 Anspruchsberechtigten aus.

Mit dem Ziel einer möglichst unbürokratischen und zügigen Auszahlung trägt der Bund gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge, dass die Berechtigten im Rahmen einer bundesweit zentral bereitgestellten Online-Plattform „www.einmalzahlung200.de“ ihren Antrag auf die Einmalzahlung stellen können und es dann im Rahmen dieser IT-gestützten Anwendung rasch zur Auszahlung der 200 Euro kommt. Das digitale Fachverfahren zur Auszahlung der Energiepreispauschale wird für alle Länder durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt.

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