Das „Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften“ definiert erstmals in konzentrierter Form und in allen Details die Aufgaben und Funktionen der unterschiedlichen Bibliothekstypen und bildet so den Regelungsrahmen für die Bibliothekslandschaft. Das Gesetz unterstreiche den wichtigen bildungs- und kulturpolitischen Beitrag von Büchereien und Bibliotheken und werte das Bibliothekswesen rechtlich auf, hielt Vera Reiß fest und ergänzte, außerdem würden wichtige rechtliche Zukunftsfragen, die etwa mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen, mit dem Gesetz beantwortet. In der Anhörung hatte einer der führenden Experten für das Bibliotheksrecht, Prof. Dr. Eric Steinhauer, dem Gesetz bescheinigt, es habe das „Potenzial das zurzeit beste Gesetz Deutschlands zu werden und durchaus Impulse zu setzen.“
„In den Bibliotheken des Landes gelingt soziale Integration und kulturelle Teilhabe. Rund 5 Millionen Gäste, die im vergangenen Jahr die kleinen Büchereien auf den Dörfern, die Stadtbüchereien, Landesbibliotheken und Bibliotheken der Hochschulen besucht haben, belegen, wie wichtig diese für das gesellschaftliche Leben in Rheinland-Pfalz sind.“ Vera Reiß lobte in diesem Zusammenhang das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen in den Kommunen und bei den Kirchen, die einen grundlegenden Beitrag zur vielfältigen Bibliothekslandschaft im Land leisten.
Der Entwurf für ein Bibliotheksgesetz wurde im Juni von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und nach einer umfassenden Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am heutigen Mittwoch im Plenum mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Im Dezember tritt das Gesetz in Kraft.