Das Land Niedersachsen hatte im Bundesrat einen Entschließungsantrag gestellt, dem Rheinland-Pfalz unterstützend beigetreten ist, da dieser den Forderungen aus Rheinland-Pfalz entspricht. Der Antrag zielt darauf ab, durch Gesetzesinitiativen das geltende DRG-System weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen einzelne Krankenhäuser unterliegen. Nur so können zukünftig die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, durch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Vergütungsstruktur zu etablieren, die eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht. Zudem soll sie dem Umstand entgegentreten, dass Leistungen der Grundversorgung im DRG-System unzureichend abgebildet sind. Ziel sollte ferner sein, das DRG-System von einem komplexen System mit 1.292 Fallpauschalen, hin zu einem effektiven Abrechnungssystem zu entwickeln, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patientinnen und Patienten schafft.
Die Fallpauschalen beinhalten ärztliche Leistungen, Sachkosten wie Medikamente, Verbände oder etwa künstliche Gelenke, Aufwendungen für Infrastruktur und Verwaltung. Sie werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus aufgrund der Durchschnittskosten von Modellkliniken jährlich berechnet und dann pauschal für alle festgelegt. Die Pflegekosten hingegen verhandeln die Krankenkassen mit den Kliniken individuell, je nach den tatsächlichen Ausgaben der einzelnen Häuser. Fallpauschalen und Pflegekosten sind nicht in der Höhe oder der Menge begrenzt, die Kassen zahlen die Summe, die bei den Krankenhäusern entsteht. Für die Kliniken bedeutet das: Wer mehr Leistungen erbringt, nimmt mehr Geld ein.
„Es ist an der Zeit das DRG (Fallpauschalen)-Systems zu reformieren und die Krankenhausfinanzierung auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Es sollte nicht sein, dass Kliniken aus ökonomischen Gründen gezwungen werden, ihre Leistung auszuweiten oder erforderliches Personal abzubauen. Ziel muss eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht, so dass sowohl kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum wie auch die Universitätsmedizin Mainz wirtschaftlich überlebensfähig sind“, sagte Clemens Hoch.