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Kinder- und Jugendmedizin stärken: KV RLP und Land ermöglichen ergänzende ambulante Weiterbildungsförderung

Die ärztliche Weiterbildung in den Praxen ist ein Schlüsselinstrument, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die finanzielle Förderung. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin werden dringend Nachwuchsärztinnen und -ärzte gebraucht. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit unterstützt nun die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) bei der Förderung dieser Arztgruppe. So können mehr kinder- und jugendmedizinische Praxen in Rheinland-Pfalz eine Förderung in voller Höhe für die Beschäftigung und Betreuung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung beantragen. Dafür stellt die Landesregierung der KV RLP insgesamt 336.000 Euro zur Verfügung, sodass diese in den Jahren 2024 und 2025 je fünf zusätzliche Förderstellen in Höhe der gesetzlichen Förderung von derzeit monatlich 5.400 Euro pro Vollzeitstelle fördern kann. Die Landeszuwendung entspricht dabei dem hälftigen Finanzierungsanteil der Krankenkassen an der gesetzlichen Förderung, deren rheinland-pfälzisches Kontingent aufgrund der großen Nachfrage ausgeschöpft ist. Anträge können interessierte Kinderarztpraxen ab sofort an die KV RLP stellen.

„Es ist eine gute Entwicklung, dass sich so viele junge Medizinerinnen und Mediziner für die Kinder und Jugendmedizin entscheiden und eine entsprechende Facharztweiterbildung im ambulanten Bereich machen wollen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Deshalb freut es mich sehr, dass wir die Kinder- und Jugendmedizin auch bei diesem ergänzenden Förderangebot gezielt unterstützen können. Durch die ambulante Weiterbildung wird es den Praxen ermöglicht, ihren eigenen Nachwuchs aufzubauen.“ Die Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin ist ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Gesundheitspolitik. Erst zum Jahresbeginn 2024 wurden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in die Hausarzt-Niederlassungsförderung des Landes mit aufgenommen. In Vorbereitung ist auch eine Landkinderarzt-Quote, mit der Medizinstudienplätze für Interessentinnen und Interessenten reserviert werden, die nach dem Studium in der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Land tätig werden. „Es ist daher nur folgerichtig, dass wir uns nun auch bei der Weiterbildung hierfür engagieren und die Kassenärztliche Vereinigung dabei unterstützen, die jetzige Knappheit bei den Förderstellen zu überbrücken. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei der Weiterbildungsförderung ebenfalls einen Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendmedizin setzt und wir auch hier wieder an einem Strang ziehen“, so Hoch.

„Mit der ergänzenden Förderung können jetzt mehr angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte von der vollen Förderung profitieren und während der Weiterbildung Erfahrung in der ambulanten Versorgung sammeln“, so Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV RLP. „Diese Kolleginnen und Kollegen wollen wir für die Arbeit in den Praxen begeistern und für die wohnortnahe Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Land gewinnen. Deshalb muss es für die weiterbildenden Praxen auch wirtschaftlich tragfähig sein, Weiterbildungsstellen anzubieten.“

Die Förderung der Weiterbildung ist ein wichtiges Arbeitsfeld der KV RLP – sei es mit der Gründung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden, mit der Kampagne „Ärztliche Weiterbildung – Ihre Chance. Mit uns in RLP“ oder mit Angeboten zur finanziellen Förderung. Die KV RLP hat bei der Verteilung der gesetzlichen Förderstellen bereits eine gewisse Priorität auf die Kinder und Jugendmedizin gelegt, indem diese von den neu eingeführten Höchstgrenzen für die einzelnen förderfähigen Arztgruppen innerhalb des Kontingents ausgenommen bleiben. „Denn gerade in diesem Fachgebiet besteht schon jetzt ein akuter Mangel an Ärztinnen und Ärzten. Durch die Landeszuwendung haben wir zusätzlich finanziellen Spielraum, um noch mehr freie Stellen für die Kinder- und Jugendmedizin in voller Höhe der Förderung bereitzustellen“, so Dr. Bartels.

 

Mit der ärztlichen Weiterbildung erwerben Medizinerinnen und Mediziner nach Studium und Approbation die Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt in der entsprechenden Fachrichtung. Die gesetzliche Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V für ambulante Weiterbildungsabschnitte beträgt monatlich derzeit 5.400 Euro pro Vollzeitstelle und wird hälftig von KV RLP und Krankenkassen finanziert.

Die Zahl der Förderstellen für Fachärztinnen und Fachärzte ist (anders als die Allgemeinmedizin) auf bundesweit 2.000 kontingentiert. Auf Rheinland-Pfalz entfallen davon 98,6 Stellen für das Jahr 2024. Diese sind seit Anfang des Jahres ausgeschöpft.

Weiterbildende Praxen (unabhängig von der Fachrichtung), die nicht von der gesetzlichen Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V profitieren können, fördert die KV RLP bereits seit 2018 zusätzlich durch ihre eigene Richtlinie.

Die Landeszuwendung soll dazu verwendet werden, gezielt die neu beginnenden Weiterbildungen im Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin über die Förderung der KV RLP-Richtlinie hinaus auf die volle Förderhöhe aufzustocken. Dies erfolgt im Umfang von jeweils bis zu fünf Jahresvollzeit-Förderstellen in den Jahren 2024 und 2025. Die Stellen können auch von mehreren Personen in Teilzeit besetzt werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der KV RLP finden Sie unter https://www.kv-rlp.de/praxis/taetigkeit/weiterbildung. Der Antrag für interessierte Praxen ist hier zu finden.

 

Kontakt
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Kommunikation
Isaac-Fulda-Allee 14 | 55124 Mainz
Telefon 06131 326-2820
presse(at)kv-rlp.de | www.kv-rlp.de

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