| Geburtshilfe

Knapp 5,8 Millionen Euro für Geburtshilfe im Land

Um Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern zu unterstützen, werden diesen auf bundesgesetzlicher Grundlage nach einem von den Ländern festgelegten Verteilungsschlüssel zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Für die rheinland-pfälzischen Geburtskliniken gibt es nun knapp 5,8 Millionen Euro Bundesgelder, die nun standortindividuell verteilt werden. „Eine flächendeckend gute Versorgung von gebärenden Frauen ist zentraler Bestandteil rheinland-pfälzischer Gesundheitspolitik. Unser Fokus bei der Verteilung der finanziellen Mittel liegt daher klar auf den kleinen Geburtskliniken im ländlichen Raum, um gerade hier die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken. Gleichzeitig wird mit der Verteilung der Mittel die Qualität der geburtshilflichen Versorgung ausreichend berücksichtigt“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Weise sollten die Geburtshilfen finanziell stabilisiert werden, und dies noch bevor die Krankenhausreform ihre Wirkung entfalte und dann die Finanzierungsbedingungen ohnehin grundsätzlich zugunsten der Geburtshilfen geändert würden, so der Minister.

Zur zielgenauen und effizienten Verteilung der Bundesgelder hat die Landesregierung ein zweigleisiges Modell gewählt: Als Sockelbetrag erhalten alle 27 in den Krankenhausplan aufgenommenen Geburtskliniken eine standortindividuelle Förderung. Dafür werden rund 3,3 Millionen Euro eingesetzt. 2,5 Millionen Euro werden als besondere Förderung für Geburtskliniken mit besonderer Bedeutung genutzt. Wenn eine Geburtshilfe für mehr als 950 Frauen im gebärfähigen Alter die einzige ist, die innerhalb von 40 Minuten erreicht werden kann, können dort pauschal pro bedrohte Klinik 250.000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden. Von dieser Zusatzförderung profitieren im Land aktuell zehn Kliniken. „Dies trägt ganz wesentlich dazu bei, dass wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt aber auch auf dem Land fördern und insgesamt die qualitativ hohe Gesundheitsversorgung auch in der Fläche des Landes gewährleisten“, betont Minister Hoch.


Hintergrund
Mit den im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20. Dezember 2022 geänderten Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wurde eine Förderung der geburtshilflichen Versorgung an Klinikstandorten möglich, die von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde festgelegt werden. Diese Förderung war zunächst nur bis 2024 vorgesehen, wurde durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verlängert. Rheinland-Pfalz hat sich in den Bund-Länder-Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Förderung dafür eingesetzt, dass nicht nur einzelne Geburtshilfen gefördert werden, sondern in Abweichung von den Vorschlägen der Regierungskommission eine Förderung in der Breite möglich ist, um den besonderen Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in einem Flächenland Rechnung zu tragen.

Die Mittelverteilung entnehmen Sie bitte der Tabelle.
 

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Gesundheit

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