Zur zielgenauen und effizienten Verteilung der Bundesgelder hat die Landesregierung ein zweigleisiges Modell gewählt: Als Sockelbetrag erhalten alle 27 in den Krankenhausplan aufgenommenen Geburtskliniken eine standortindividuelle Förderung. Dafür werden rund 3,3 Millionen Euro eingesetzt. 2,5 Millionen Euro werden als besondere Förderung für Geburtskliniken mit besonderer Bedeutung genutzt. Wenn eine Geburtshilfe für mehr als 950 Frauen im gebärfähigen Alter die einzige ist, die innerhalb von 40 Minuten erreicht werden kann, können dort pauschal pro bedrohte Klinik 250.000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden. Von dieser Zusatzförderung profitieren im Land aktuell zehn Kliniken. „Dies trägt ganz wesentlich dazu bei, dass wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt aber auch auf dem Land fördern und insgesamt die qualitativ hohe Gesundheitsversorgung auch in der Fläche des Landes gewährleisten“, betont Minister Hoch.
Hintergrund
Mit den im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20. Dezember 2022 geänderten Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wurde eine Förderung der geburtshilflichen Versorgung an Klinikstandorten möglich, die von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde festgelegt werden. Diese Förderung war zunächst nur bis 2024 vorgesehen, wurde durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verlängert. Rheinland-Pfalz hat sich in den Bund-Länder-Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Förderung dafür eingesetzt, dass nicht nur einzelne Geburtshilfen gefördert werden, sondern in Abweichung von den Vorschlägen der Regierungskommission eine Förderung in der Breite möglich ist, um den besonderen Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in einem Flächenland Rechnung zu tragen.