| Digitalisierungsoffensive für Krankenhäuser

Ministerialdirektor Daniel Stich überreicht Bewilligungsbescheide an Herz-Jesu-Krankenhaus in Dernbach

Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem Herz-Jesu-Krankenhaus in Dernbach vier Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 1.611.208,76 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.
Ministerialdirektor Daniel Stich überreicht die Bescheide.

„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Daniel Stich bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„Wir danken dem Ministerium für die Fördermittel für das Herz-Jesu-Krankenhaus, die zum Beispiel mit einer digitalen Sprechstunde oder dem digitalen Patientenmanagement für unsere Patientinnen und Patienten, aber auch für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als Partner einen spürbaren Mehrwert darstellen werden“, erklärt Sabine Raimund, Geschäftsführerin des Trägers Katharina Kasper ViaSalus GmbH. „Das Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach ist eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen in der Region, sowohl in der stationären als auch ambulanten Versorgung. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein unserer Arbeit, damit wir diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden können.“

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

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