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Nach Empfehlung von Gutachtern: Landesregierung startet Vertragsverhandlungen mit Islamverbänden

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Landesregierung Vertragsverhandlungen mit den vier islamischen Verbänden Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e. V., Schura Rheinland-Pfalz, Landesverband der Muslime e. V., Landesverband Islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz e. V. (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat K. d. ö. R. aufnimmt. Schwerpunkte der Verhandlungen, die durch einen Dialogprozess begleitet werden, sollen die Themenbereiche „Feiertage“, „Bildung und Forschung in Schule und Hochschule“, „Seelsorge“ und „Begräbnisse“ sein.

„In Rheinland-Pfalz bilden die Musliminnen und Muslime hinter den beiden christlichen Kirchen die drittgrößte religiöse Gemeinschaft. Zur Stärkung deren Teilhabe wollen wir unsere Zusammenarbeit auf einer guten vertraglichen Grundlage regeln. Für viele dieser Menschen im Land ist dies ein sehr wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung mit anderen Religionsgemeinschaften, das über Rheinland-Pfalz hinaus Wirkung entfaltet“, sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch. In einem nächsten Schritt werden nun Verhandlungsgruppen gebildet und in der Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe eingerichtet. Sie werde einen Zeitplan ausarbeiten, die Beiträge der Verhandlungsgruppen zusammenführen und im Konfliktfall intervenieren, so der Minister. Die Vertragsverhandlungen sollen nun ab dem 1. Juni 2023 beginnen. „Wir wollen einen Vertrag auf Augenhöhe. Ich bin zuversichtlich, dass der Abschluss bis 2025, also noch in der laufenden Legislaturperiode, erreicht wird“, sagte Hoch.

Der Wissenschaftsminister betonte, dass weitere Begleitprozesse notwendig blieben: „Neben den vertragsrechtlichen Aspekten müssen wir auch Antworten finden auf Fragen zu der Struktur des muslimischen Lebens in Deutschland. Ich sehe hier große Chancen zum interkulturellen Austausch. Wir wollen muslimisches Leben in Rheinland-Pfalz sichtbar machen“, sagte der Minister. Zu den Begleitprozessen gehörten beispielsweise auch die Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung, die gemeinsame Wertegrundlagen formuliert.

Aufgrund des Putschversuchs in der Türkei im Sommer 2016 waren die begonnenen Gespräche einvernehmlich ausgesetzt und die eingeholten Gutachten aus dem Jahre 2014 zu den islamischen Verbänden um Zusatzgutachten ergänzt worden, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die Landesverbände zu untersuchen. Die Gutachter Professor Dr. Christoph Bochinger und Professor Dr. Stefan Muckel bestätigten das Ergebnis der Erstgutachten, dass es sich bei allen vier Verbänden grundsätzlich um Religionsgemeinschaften handelt. Sie empfahlen der Landesregierung zudem, ein Format einzurichten, das die Grundlagen für eine mögliche vertragliche Zusammenarbeit vereinbart und als langfristiges Ziel am Abschluss eines Vertrages mit den vier islamischen Verbänden festhält. Nur so ist es der Landesregierung rechtlich möglich, auf der Basis von gemeinsamen Vereinbarungen Veränderungsprozesse zu initiieren, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften zu verletzen.

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