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Neues Hochschulgesetz im Ministerrat – Wissenschaftsminister Clemens Hoch: Zweitstudiengebühren werden abgeschafft

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung im Zuge der ersten Kabinettbefassung die Novellierung des Hochschulgesetzes im Grundsatz gebilligt. Wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Abschaffung der Zweitstudiengebühren und die gesetzliche Verankerung des Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Auch soll künftig eine Veröffentlichung der Bezüge der Präsidiumsmitglieder durch das MWG erfolgen, die Digitalisierung wird als strategische Aufgabe der Hochschulleitung verortet und es werden im Zusammenhang mit der Digitalisierung weitere Verbesserungen realisiert.

„Mit dem neuen Hochschulgesetz modernisieren wir die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz weiter. Wir werden noch sozialer, offener, digitaler, internationaler und transparenter. Das alles macht das Land zu einem attraktiven Studienstandort und stärkt unsere Hochschulen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe“, sagt Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Gerade erst habe eine Auswertung des "Centrums für Hochschulentwicklung" in Gütersloh ergeben, dass in Rheinland-Pfalz die Chance, das Wunschfach studieren zu können, besonders groß ist, da dort im kommenden Wintersemester lediglich 19,8 Prozent aller Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung haben. Im Bundesdurchschnitt sind es knapp 35 Prozent. „Das ist Beleg dafür, dass wir den richtigen Weg gehen. Bei uns lässt es sich gut studieren“, so der Minister.

Weitere zentrale Regelungskomplexe sind die Umsetzung des Musterparagraphen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen, die Überarbeitung und Neuverortung der Bestimmungen zu den Niederlassungen auswärtiger Hochschulen sowie die Schaffung neuer Tatbestände für das sogenannte Franchising. Darüber hinaus dient der Gesetzentwurf dazu, seit dem Neuerlass des Hochschulgesetzes neu identifizierte, vordringliche Regelungsbedarfe umzusetzen bzw. verstärkt gesetzlich sichtbar zu machen. Dies betrifft neben dem nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehenen Bekenntnis der Hochschulen zur Gewaltfreiheit, die Nachhaltigkeit und den Wissens- und Technologietransfer, einschließlich von Gründungen. Verschiedene Neuerungen erfolgen im Bereich Studium und Lehre, insbesondere wird die Möglichkeit eines integrierten Bachelorgrades im Fach Rechtswissenschaft geschaffen. Die Möglichkeiten zur Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ werden angemessen erweitert. Außerdem werden weitere Regelungskomplexe angepasst, darunter beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtliche. Schließlich erfolgen redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen.

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