„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Denis Alt bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
„Ich bin hoch erfreut über diese Förderung. Die Landesregierung investiert damit in die Zukunft des Sankt Vincentius Krankenhauses und bringt zum Ausdruck, welch wichtigen Beitrag unser Krankenhaus zur medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern in Speyer und der Region leistet“, so Dr. Wolfgang Schell, Vorstand der Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern.
Neben der feierlichen Einweihung des neu errichteten Bettenhauses hat Staatssekretär Alt einen Festbetrags- und Bewilligungsbescheid für die Erweiterung und Modernisierung der zentralen Notaufnahme in Höhe von 3,47 Mio. Euro überreicht. Im Erdgeschoss des Sankt Vincentius Krankenhauses in Haus C ist ein Umbau zur Vergrößerung der aktuellen Notaufnahme geplant, um so den gestiegenen Fallzahlen gerecht zu werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, infektiöse Patientinnen und Patienten mit getrennter Wegeführung isoliert aufnehmen zu können. Zusätzlich dazu wird die angrenzende offene Wagenhalle der Liegendkrankenvorfahrt verlängert, um so eine weitreichend wetter- und sichtgeschützte Vorfahrt zu ermöglichen.
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.