„Die Dr. von Ehrenwall ́sche Klinik ist eine tragende Säule in der regionalen psychiatrisch - psychotherapeutischen Versorgung im Ahrtal. Sie hat einen hervorragenden fachlichen Ruf und ihre Arbeit ist unverzichtbar für die psychiatrische Versorgung im Landkreis Ahrweiler. Es ist gut zu sehen, dass mit unseren Förderungen bereits sehr viel erreicht werden konnte. Mein Dank gilt allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben und in den vergangenen Monaten nicht nachgelassen haben, sich mit großem Engagement und Durchhaltevermögen der großen Herausforderung des Wiederaufbaus zu stellen“, zeigte sich die Staatssekretärin beeindruckt beim Rundgang durch die wiedereröffneten Räume. Auch mit den Förderungen heute wolle man seitens der Landes- regierung zum weiteren Wiederaufbau beitragen. Ziel sei es, die bisherige gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Region wieder vollständig herzustellen und auch künftig zu gewährleisten.
Die Dr. von Ehrenwall ́sche Klinik in Ahrweiler mit 150 Betten für Erwachsenenpsychiatrie und 30 tagesklinischen Plätzen war die von der Flutkatastrophe am stärksten betroffene Klinik im Ahrtal. Eine Kernsanierung des ursprünglichen Hauptgebäudes und ein Wiederaufbau der Außenhäuser waren notwendig.
Die Förderungen im Einzelnen:
Übernahme von Kosten zur Ausstattung der Gebäude/Soforthilfe nach dem Auf- bauhilfegesetz: Mit der Zuwendung in Höhe von 755.070 Euro übernimmt die Landesregierung die Ausgaben für die Ausstattung der Klinikgebäude. Die Förderung umfasst die Kosten für die W iederbeschaffung der durch das Hochwasser zerstörten Einrichtungsgegenstände und Materialien in der Zeit vom 26. März 2024 bis 7. Juni 2024 in der Dr. von Ehren- wall ́schen Klinik in der Walporzheimer Straße 2 und dient dem Wiederaufbau und der Wiederaufnahme der stationären Versorgung.
Übernahme von Kosten zur Ausstattung der Gebäude/Soforthilfe nach dem Aufbauhilfegesetz: Eine weitere Bewilligung in Höhe von 116.660 Euro umfasst die Kosten für Ersatzbe- schaffungen der durch die Flut zerstörten Einrichtungsgegenstände und Materialien in der Zeit vom 17. Mai 2024 bis 11. September 2024 und dient dem Wiederaufbau und der Wiederaufnahme der stationären Versorgung. Übernahme von Kosten für den Objektschutz nach dem Aufbauhilfegesetz: Die Bewilligung in Höhe von 31.500 Euro umfasst die Kosten des Objektschutzes in der Zeit vom 1. April 2024 bis 30. Juni 2024 zur Sicherung der Gebäude, um die stationäre Versorgung wiederaufnehmen zu können.
Übernahme von Mietkosten für die Anmietung von Räumlichkeiten im Krankenhaus in Adenau nach dem Aufbauhilfegesetz: Die Bewilligung in Höhe von 66.940 Euro umfasst die jährliche Miete für die Tagesklinik mit 20 Plätzen zum Betrieb der stationären psychiatrischen Versorgung in den angemieteten Räumlichkeiten in der 2. Etage des St. Josef-Krankenhauses in Adenau.