Nachgewiesene Leistungsstärke in der anwendungsorientierten Forschung ist die Grundlage für die Verleihung des Promotionsrechts. Die neue Verordnung regelt, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften entweder alleine oder in einem Verbund ein fachlich begrenztes Promotionsrecht im Rahmen eines „HAW-Promotionsclusters“ beantragen können. Anträge müssen ein Begutachtungsverfahren durch eine externe wissenschaftliche Kommission durchlaufen. Das Promotionsrecht wird zudem regelmäßig extern überprüft. Um Promotionen in einem der HAW-Promotionscluster betreuen zu können, müssen Professorinnen und Professoren ihre persönliche Forschungsstärke und Erfahrung in der Promotionsbetreuung nachweisen.
„Mit der Verordnung legen wir die Rahmenbedingungen dafür fest, dass HAW-Promotionen in einem qualitätsgesicherten Forschungs- und Qualifizierungsumfeld entstehen werden“, stellt Minister Hoch klar. Ab heute können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Anträge auf Verleihung des Promotionsrechts stellen. Das Begutachtungsverfahren beginnt im Herbst 2025 und soll bis Anfang 2026 abgeschlossen sein.
Durch eine schnelle Umsetzung der Verordnung fördert die Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Rheinland-Pfalz: „Um die besten Köpfe für unsere Hochschulen zu gewinnen, ist das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften heutzutage unverzichtbar.“
Das Promotionsrecht trägt dazu bei, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ihre besonderen Potenziale weiter entfalten können: Mit eigenen Promotionsprojekten können sie ihre anwendungsbezogene Forschungsleistung weiter steigern. Dies stärkt die Basis des Transfers mit regionalen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Gleichzeitig wird die Attraktivität der HAW-Professur erhöht und so die angespannte Situation bei der Gewinnung von professoralem Personal verbessert. Die HAW leisten so einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und bilden dringend benötigte hochqualifizierte Arbeitskräfte aus. Das Land eröffnet Hochschulabsolventinnen und -absolventen dadurch eine weitere Qualifizierungsmöglichkeit, welche die weiter bestehende Möglichkeit der kooperativen Promotion sinnvoll ergänzt. Eine HAW-Promotion ist attraktiv für junge Menschen, die Theorie und Praxis miteinander verknüpfen wollen.
Die Verordnung ist auf der Seite des Ministeriums zu finden: https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/hochschulen/hochschulrecht.