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Wissenschaftsminister Hoch: Zweitstudiengebühren werden abgeschafft – Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften kommt

Der Weg ist frei für das Fünfte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften, mit dem das Landeshochschulgesetz geändert wird. Damit sind weitere zentrale politische Zielsetzungen der amtierenden Landesregierung im Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen umgesetzt. Zu den wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes zählen die Abschaffung der Zweitstudiengebühren und die gesetzliche Verankerung des Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW).

„Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren ist ein klares Bekenntnis für die Bildungs-und Chancengerechtigkeit in unserem Land. Gute Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein. Wer sich umorientieren und etwas Anderes studieren möchte oder vielleicht muss, soll dies ohne finanzielle Hürden tun können“, so Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Die den Hochschulen dadurch entgehenden finanziellen Einnahmen würden durch das Land kompensiert, sodass die Hochschulen nicht in ihren Aufgaben in Forschung und Lehre belastet würden.

Mit der Möglichkeit, den HAW für besonders forschungsstarke Bereiche ein fachlich begrenztes Promotionsrecht zu verleihen, stärken wir ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei erfolgt die Umsetzung des Promotionsrechts an den HAW grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel. Das Land übernimmt aber die Kosten für die übergreifende Qualitätssicherung sowie eine Anschubfinanzierung, um den Aufbau der dafür notwendigen Strukturen zu unterstützen. Weitere zentrale Aspekte des neuen Landeshochschulgesetzes sind die Einführung eines integrierten Bachelors im Fach Rechtswissenschaft sowie die Flexibilisierung des Hochschulzugangs für Personen mit Fachhochschulreife und ausländische Studierende. Durch das Ablegen einer Zugangsprüfung können die Hochschulen künftig prüfen, ob die methodischen und fachlichen, im Falle der ausländischen Studierenden auch die sprachlichen, Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium vorliegen. Darüber hinaus wurde auch der Themenbereich der Digitalisierung gestärkt und darin inbegriffen die Entwicklung, Anwendung und der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ausdrücklich im Gesetz verankert.    

„Mit der Novellierung des Gesetzes machen wir die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz noch gerechter, offener, digitaler, internationaler und transparenter und gleichzeitig stärken wir ihre Attraktivität im nationalen und internationalen Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“, so Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

Nach der heutigen Zustimmung des Landtages wird nun die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt eingeleitet. Sobald diese erfolgt ist, tritt das Fünfte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird zum Wintersemester 2025/2026 wirksam. Grundlage des novellierten Gesetzes ist das Hochschulgesetz vom September 2020.   
 

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