Ausbildungsförderbetrag

Förderung von Ausbildungsstätten

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) fördert im Rahmen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) Investitionskosten der rheinland-pfälzischen Ausbildungsstätten gemäß § 2 Nr. 1a KHG. 

Die Förderung erfolgt in Form eines festen Betrags pro besetztem Ausbildungsplatz, der Krankenhäusern gewährt wird, die eine entsprechende, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte betreiben. Die Förderung erfolgt jährlich im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramm.

Mit Einführung des Ausbildungsförderbetrags wird die Förderung von Mietkosten sowie von Kosten für einzelne Investitionsmaßnahmen abgelöst. Die Förderung dient der effizienten Investitionskostenförderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen und dem Bürokratieabbau. Ihr Zweck ist der Auf- und Ausbau einer modernen Infrastruktur zur Ausbildung des Fachpersonals in den Gesundheitsfachberufen.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung des Ausbildungsförderbetrages die unten zum Download verlinkten Antragsformulare und beachten Sie unsere Ausfüllhinweise.

Antrag AFB kurz

Antrag AFB lang

Ausfüllhinweise

Orientierungshilfe

Tobias Schmitt
Tel: 06131 / 16-5336
E-Mail: Tobias.Schmitt(at)mwg.rlp.de

Jörg Theobald
Tel: 06131 / 16-5333
E-Mail: Joerg.Theobald(at)mwg.rlp.de