Krankenhausinvestitionen
Die Förderung der Investitionskosten der Plankrankenhäuser erfolgt in Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Innerhalb des Ministeriums ist das Referat Krankenhausinvestitionen zuständig. Die Krankenhausträger beantragen beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Fördermittel für Baumaßnahmen und Einrichtungen. Das Referat Krankenhaus-investitionen erstellt jährlich ein Investitionsprogramm, in das die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Planungsfortschritt eingestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung und das Ministerium werden die erforderlichen Mittel bewilligt (Einzelförderung). Derzeit stehen jährlich 66 Mio. Euro für die Einzelförderung zur Verfügung. Zur Information der Krankenhausträger über das Förderverfahren hat das Ministerium die
Orientierungshilfen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren bei Krankenhausbaumaßnahmen
Anlage 1: Antragsunterlagen
Anlage 2: Antragsformular
Anlage 3: Vergabeübersicht
Anlage 4: Baufortschrittsanzeige
Anlage 5: Verwendungsnachweis (Muster)
verfasst.
Informationen zum Krankenhausinvestitionsprogramm 2024:
Das Ministerium stellt Ihnen "Arbeitshilfen zur Erstellung der idealisierten Raumprogramme" zur Verfügung:
- AH 1.00 Geburtshilfe
- AH 1.01 Interdisziplinäre Aufnahme
- AH 1.03 Arztdienst
- AH 1.05 Endoskopie
- AH 1.07 Radiologie
- AH 1.09 OP-Abteilung
- AH 2.01 Allgemeinpflege
- AH 2.03 Intensivpflege
- AH 2.10 Pflege Geriatrie
- AH 2.11 Psychiatrische Tagesklinik Erwachsene
- AH 2.11 Pyschiatrische Tagesklinik Kinder und Jugendliche
- AH 2.12 Palliativstation
- AH 5.03 Sterilgutversorgung
- AH 6.03.01 Krankenpflege – Schulen
- AH 6.03.02 Physiotherapie – Schulen
Neben der Einzelförderung erhalten die Plankrankenhäuser pauschale Fördermittel. Grundlage dafür ist die Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser (BS 2126-3-1). Diese werden für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter (zum Beispiel medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände) gewährt.
Die Mittel werden einmal pro Jahr dem Grunde nach beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragt. Die Höhe der Pauschalförderung richtet sich nach der Zahl der behandelten Fälle im jeweiligen Krankenhaus, nach der Versorgungsstufe des Krankenhauses sowie nach der Zahl der vorgehaltenen Großgeräte und Ausbildungsplätze. Die Bewilligung der Mittel erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nach Abstimmung mit dem Ministerium. Derzeit erhalten die Plankrankenhäuser jährlich rund 51 Mio. Euro aus pauschalen Fördermitteln.
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz können Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz einsehen oder sich im Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz (LKG) informieren.
Kontakt
Krankenhausinvestitionen, Krankenhauszukunftsfonds
Dr. Julia Nierhoff
Tel: 06131 / 16-5009
E-Mail: Julia.Nierhoff(at)mwg.rlp.de
Peter Rompf
Tel: 06131 / 16-2379
E-Mail: Peter.Rompf(at)mwg.rlp.de
Sina Backes
Tel: 06131 / 16-2074
E-Mail: Sina.Backes(at)mwg.rlp.de
Christian Herrbruck
Tel: 06131 / 16-2347
E-Mail: Christian.Herrbruck(at)mwg.rlp.de
Patrick Huppert
Tel: 06131 / 16-2880
E-Mail: Patrick.Huppert(at)mwg.rlp.de
Ute Müller
Tel: 06131 / 16-2334
E-Mail: Ute.Mueller(at)mwg.rlp.de
Stephanie Muth
Tel: 06131 / 16-2405
E-Mail: Stephanie.Muth(at)mwg.rlp.de
Tobias Schmitt
Tel: 06131 / 16-5336
E-Mail: Tobias.Schmitt(at)mwg.rlp.de
Rolf Thomas
Tel: 06131 / 16-2021
E-Mail: Rolf.Thomas(at)mwg.rlp.de