Wiederaufbau der Kliniken im Ahrtal

 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wurden staatliche Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers im Juli 2021 geschaffen. In Rheinland-Pfalz wurden für die Umsetzung der Aufbauhilfen und des Verfahrens Regelungen in der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021 getroffen.

Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nach VV Wiederaufbau RLP 2021

VV Wiederaufbau RLP 2021
Änderung der VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 26.03.2024 zum downloaden
 

Vom Bundesgesetzgeber werden aus den Mitteln des Fonds Aufbauhilfen geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind.

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der VV Billigkeitsleistungen i. S. d. § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden aufgrund der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021, zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur und für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen.

Anspruchsberechtigt sind nach 2.2.1 Buchstabe b) der VV Krankenhäuser und Rehakliniken, die die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.3 erfüllen.

Die Förderung setzt voraus, dass die Krankenhäuser unverschuldet in die Notlage geraten sind, die Schäden in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen, eine Bestätigung der örtlichen Gemeinde vorliegt und die beantragten Kosten mehr als 5.000 EUR betragen. 

Die Anträge auf Förderung sind bis 30.06.2023 beim MWG zu stellen. Nach Ziffer 2.4.4 der VV sind folgende Kosten zuwendungsfähig:

  • Sachschäden, die auf der Grundlage der Reparaturkosten oder des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe berechnet werden,
  • Einkommenseinbußen, die auf der Grundlage der Finanzdaten des betroffenen Unternehmens berechnet werden,
  • Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen, soweit beihilferechtlich zulässig,
  • Kosten für die Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung

 

Hier finden Sie das Antragsformular zu Soforthilfen und Interimsmaßnahmen 

Hier finden Sie das Antragsformular zu Einkommenseinbußen 

Hier finden Sie das Antragsformular Mittelabruf zum Wiederaufbau der zerstörten Kliniken 

 

 

 

 

 

Kontakt

Investive Förderung (Wiederherstellungskosten und Interimskosten)

Peter Rompf
Tel: 06131 16-2379
Fax: 06131 16-17-2379
E-Mail: Peter.Rompf(at)mwg.rlp.de

Ute Müller
Tel: 06131 16-2334
Fax: 06131 16-17-2334
E-Mail: Ute.Mueller(at)mwg.rlp.de

Einkommenseinbußen

Günther Maibaum
Tel: 06131 16-2695
Fax: 06131 16-17-2695
E-Mail: Guenther.Maibaum(at)mwg.rlp.de