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24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird verlängert - Verordnungen zu Pflegeheimen und Werkstätten fortgeschrieben

Die aktuelle 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird durch die erste Änderungsverordnung ohne inhaltliche Änderungen verlängert. Die entsprechende Änderungsverordnung wird heute verkündet und tritt diesen Freitag in Kraft. Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung ist damit in der aktuellen Form bis zum 15. August 2021 gültig.

Zur Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe wird heute ebenfalls die erste Änderungsverordnung verkündet. Sie tritt diesen Freitag in Kraft, enthält lediglich redaktionelle Änderungen und verlängert die Verordnung bis zum 31. August. Die Landesverordnung regelt unter anderem Besuchsrechte und Testpflichten in den entsprechenden Einrichtungen.

Auch zur Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen wird heute die erste Änderungsverordnung verkündet. Auch sie tritt diesen Freitag in Kraft, enthält lediglich redaktionelle Änderungen und verlängert die Verordnung bis zum 31. August. Die Landesverordnung regelt unter anderem Zutrittsrechte sowie Schutz- und Hygieneregeln.

Verkündet werden alle Verordnungen auf corona.rlp.de.

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Gesundheit

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