Die Änderungsverordnung enthält außerdem Anpassungen in Bezug auf die in § 20 geregelten Ausnahmen von der Absonderungspflicht von Einreisenden aufgrund der Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 30. Juli 2021.
Ebenso wurde heute die „Zehnte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben“ verkündet. Die Landesverordnung wurde bis zum 11. September 2021 verlängert und tritt am Sonntag, 15. August 2021, in Kraft. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen.
In der Landesverordnung ist insbesondere geregelt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktion von Schlachthöfen, Zerlegebetrieben oder fleischverarbeitenden Betrieben erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests dort eingesetzt werden dürfen. Es dürfen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sein und die erforderliche Testung darf höchstens 48 Stunden vor beabsichtigter Aufnahme der Beschäftigung vorgenommen worden sein. Dies gilt für alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern oder Beschäftigte eines Werkunternehmens, die in der Produktion der Betriebe tätig sind.
Voraussichtlich am Donnerstag, 19. August, wird die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung verkündet. Sie wird die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 in Landesrecht überführen.
Verkündet werden alle Verordnungen auf corona.rlp.de.