| Krankenhausfinanzierung

Gesundheitsminister Clemens Hoch bewilligt Investitionsförderung an der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach

Das Land hat in der letzten Woche des Jahres 2023 der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach für den 2. Bauabschnitt der Umstrukturierung des Klinischen Zentrums zusätzliche Fördermittel aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 von 210.811 Euro bewilligt. Die Einrichtung erhält damit Gelder vom Land, um entstandene Baupreissteigerungen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen aufzufangen. „Die Ansprüche an eine moderne medizinische Versorgung sind stets im Wandel. Dazu gehört auch eine zeitgemäße, den Bedarfen angepasste Gebäudestruktur. Bauliche Neuerungen und Modernisierungen sind immer wieder erforderlich, um den medizinischen Standards und damit den Patientinnen und Patienten gerecht werden zu können. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser bleibt angespannt. Hinzu kommen anhaltende Kostensteigerungen, personelle Engpässe und eine stetig hohe Arbeitsbelastung. Mit den Fördermitteln für die Investitionsfinanzierung zeigt das Land, dass es weiterhin der verlässliche Partner an der Seite der Krankenhäuser ist“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Bereits im Dezember 2017 wurde für den zweiten Bauabschnitt der Umstrukturierung des Klinischen Zentrums der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach eine Festbetragsförderung in Höhe von 3.368.00 Euro bereitgestellt. Mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung sind die Bauarbeiten am Klinischen Zentrum bereits weit vorangeschritten. In den ersten beiden Bauabschnitten der Umstrukturierung des Klinischen Zentrums wurden bereits diverse Räume und Funktionsbereiche, wie zum Beispiel die Intensivstation, die Stroke-Unit und die Radiologie umstrukturiert und modernisiert. Für die eingetretenen Kostensteigerungen während der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts erhält das Landeskrankenhaus (AöR) eine Nachbewilligung aus Landesmitteln in Höhe von 210.811 Euro aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2023.

Die Bewilligungen zur Kompensation der Baupreissteigerung erfolgen auf Grundlage der in den jeweiligen Festbetragsbescheiden festgelegten Kriterien sowie auf Basis des Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. So ist das Land dazu in der Lage, im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung auch auf unvorhersehbare Preissteigerungen, die in letzter Zeit beispielsweise durch den Ukrainekrieg, die Lieferengpässe, die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise, etc, bedingt waren, zu reagieren und hierfür zusätzliche Fördermittel bereitzustellen.

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