„Ich fordere bereits seit Langem, dass diese Diskriminierung abgeschafft wird. Gut, dass der Bund jetzt handelt. Die bisherige Regelung der Bundesärztekammer ist diskriminierend und die beschlossene Änderung längst überfällig. Blutspenden rettet Leben. Umso wichtiger ist es, dass die Blutspende-Richtlinie niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgrenzt“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Gesetzesänderung soll ab dem 1. April 2023 in Kraft treten und verpflichtet die Bundesärztekammer dazu, die Blutspende-Richtlinien in den nächsten vier Monaten anzupassen.
Darüber hinaus wirbt der Gesundheitsminister weiterhin zur Teilnahme an Blutspendeaktionen, die im ganzen Land angeboten werden. Insgesamt habe die Bereitschaft, Blut zu spenden, wegen Corona abgenommen. „Wir kommen diesen Winter ohne einschneidende Maßnahmen aus. Für Spenderinnen und Spender fallen somit die Zutrittsbeschränkung hinsichtlich ihres Impf- oder Genesenenstatus weg. Ich appelliere an alle: Gehen Sie Blut spenden, helfen Sie dadurch im Ernstfall anderen“, so der Gesundheitsminister.
Blutspendemöglichkeiten im Land finden Sie unter https://www.blutspendedienst-west.de/.