Infolge der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. „Wir erhoffen uns durch die gesetzliche Regelung der Widerspruchslösung eine deutliche Verbesserung der Organspendensituation: Organspende wird somit zum grundsätzlichen Normalfall“, so Hoch. Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußerten, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit.
Clemens Hoch plädierte in diesem Zusammenhang auch dafür, die Möglichkeit der so-genannten Kreuzspende oder Überkreuzspende zu prüfen. Eine Kreuzspende (oder Crossover-Spende) ist eine Form der Lebendorganspende, bei der ein Organ nicht an einen nahen Angehörigen, sondern an einen fremden, besser passenden Empfänger gespendet wird, während die eigene Angehörige oder der eigene Angehörige eine Niere von einem anderen Spender erhält. Dieses Verfahren ist vor allem bei Nieren von Bedeutung, da diese lebend gespendet werden können und eine größere Anzahl von Patientinnen und Patienten mit diesem Verfahren von einem Mangel an kompatiblen Spendern profitieren kann. „Kurzfristig ließen sich mehr Organspenden durch die Überkreuzspende ermöglichen: Wer selbst spendet, erhöht damit die Chance, dass auch ihm im eigenen Umfeld schneller geholfen werden kann. Ich bin dafür, dass künftig Lebend-spenden auch zwischen Paaren möglich werden, die nicht direkten in verwandtschaftlichen Beziehung stehen und sich auch sonst nicht nahestehen. Das eröffnet besonders vielen Nierenkranken neue Hoffnung“, betont Gesundheitsminister Hoch.
Hintergrund:
Die Wartezeiten auf ein Organ sind viel zu lang. In Deutschland stehen knapp 8.300 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für eine Transplantation. Zu viele Patientinnen und Patienten sterben auf der Warteliste.
Aufgrund der Wichtigkeit des Themas haben mehrere Länder auf Grundlage eines Gesetzentwurfs aus der Mitte des Bundestages aus dem Jahr 2020 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (Drs. 278/24) in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat am 05.07.2024 auf Antrag Nordrhein-Westfalens unter Mitantragsstellung von Rheinland-Pfalz und weiteren Ländern die Einbringung des Gesetzesentwurfs beim Bundestag beschlossen. Der Bundestag hat sich Anfang Dezember 2024 mit einem fraktionsüber-greifenden Gruppenantrag in erster Lesung befasst. Anschließend fanden im Gesundheitsausschuss sowie im Plenum Anhörungen hierzu statt.