Bisher sei es beim Blutspenden darauf angekommen, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität derjenige hatte, der Blut spenden wollte. Dies sei mit der Gesetzesänderung nun abgeschafft, sagte Hoch. Zur Beurteilung des Risikos einer Blutspende soll künftig nur das individuelle Sexualverhalten der Menschen, die Blut spenden wollen, betrachtet werden. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spielen fortan keine Rolle mehr. Das hohe Sicherheitsniveau für Blutprodukte und der Schutz der Empfängerinnen und Empfänger bleibt gewahrt.
„Blutspenden rettet Leben. Umso wichtiger ist es, dass die Blutspende-Richtlinie niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgrenzt“, so der Minister. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 1. April 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesärztekammer dazu, die Blutspende-Richtlinien in den nächsten vier Monaten anzupassen.