| Änderung Transfusionsgesetz

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Ende der Diskriminierung bei Blutspende war überfällig

Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt die Änderung des Transfusionsgesetzes. Nach dem Bundeskabinett und dem Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat dieser Änderung zugestimmt. Ziel ist es, Diskriminierungen bei der Blutspende auszuschließen – insbesondere für Männer, die Sex mit Männern haben oder für Trans-Personen. „Ich habe bereits seit Langem gefordert, dass diese Diskriminierung abgeschafft wird. Die nun beschlossene Änderung war längst überfällig. Gut, dass diese Diskriminierung nun endet“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Bisher sei es beim Blutspenden darauf angekommen, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität derjenige hatte, der Blut spenden wollte. Dies sei mit der Gesetzesänderung nun abgeschafft, sagte Hoch. Zur Beurteilung des Risikos einer Blutspende soll künftig nur das individuelle Sexualverhalten der Menschen, die Blut spenden wollen, betrachtet werden. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spielen fortan keine Rolle mehr. Das hohe Sicherheitsniveau für Blutprodukte und der Schutz der Empfängerinnen und Empfänger bleibt gewahrt.

„Blutspenden rettet Leben. Umso wichtiger ist es, dass die Blutspende-Richtlinie niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgrenzt“, so der Minister. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 1. April 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesärztekammer dazu, die Blutspende-Richtlinien in den nächsten vier Monaten anzupassen.

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