Um dieses Angebot Schwangeren und jungen Familien machen zu können, braucht es Geburtskliniken, die einen hebammengeführten Kreißsaal in ihrem Haus etablieren möchten. Das Interesse ist da und ab sofort besteht auch die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Implementierung eines Hebammenkreißsaals beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit zu stellen. „Die Geburt eines Kindes ist eine sehr sensible Phase im Leben und ich freue mich sehr, dass wir nun in die konkrete Phase der Umsetzung der Hebammenkreißsäle kommen, und dass wir als Land unseren Teil dazu beitragen können“, so Hoch. Einen Antrag auf Förderung können alle Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft stellen, die eine geburtshilfliche Abteilung vorweisen. Danach priorisiert und entscheidet die Landesbehörde aufgrund der vorliegenden Anträge und deren Konzeption, sowie der übrigen Versorgungsparameter welche Geburtsklinik die Förderung erhält. „Ich appelliere an die Einrichtungen: Stellen Sie Anträge, machen Sie mit“, so der Minister.
Es handelt sich bei dem Hebammenkreißsaal um ein Betreuungskonzept im Kreißsaal der geburtshilflichen Abteilung. Der Hebammenkreißsaal soll den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzen. Durch dieses Betreuungsangebot soll die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Gebärenden durch ein gelungenes Geburtserlebnis gefördert werden. Den Hebammenkreißsaal in Anspruch nehmen, können gesunde Schwangere, die eine komplikationsfreie, unauffällige Schwangerschaft hatten und eine unkomplizierte Geburt erwarten. Der Hebammenkreißsaal soll eine „1 zu 1“ Betreuung durch eine Hebamme ermöglichen und durch diese kontinuierliche Betreuung eine natürliche interventionsarme Geburt fördern. In einem Hebammenkreißsaal arbeiten Hebammen selbstständig und eigenverantwortlich ohne das Zutun eines Arztes/einer Ärztin. Der Hebammenkreißsaal unterliegt genauer Verfahrensregeln, um eine attraktive Alternative anzubieten und gleichermaßen die Sicherheit der werdenden Mutter und des Neugeborenen sicherzustellen.