| Krankenhausreform und Pflegebefugnisgesetz im Bundesrat

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Krankenhausreform braucht jetzt Klarheit und Tempo

Ein Jahr nach dem Beschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) betont Gesundheitsminister Clemens Hoch die unveränderte Notwendigkeit eines tiefgreifenden Strukturwandels im Gesundheitswesen. „Wir brauchen die Reform weiterhin – für eine stabile und flächendeckende medizinische Versorgung“, so Hoch. Der Bundesrat hatte sich zuvor in Berlin mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschäftigt. Mit dem KHAG seien zwar wichtige Verbesserungen erreicht worden – viele Vorschläge der Länder hätten Eingang gefunden. Dennoch bleibe der Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Hoch kritisiert insbesondere die Verschiebung der Mindestvorhaltezahlen, die fehlende Überarbeitung der Vorhaltevergütung samt Auswirkungsanalyse und den weiterhin ausstehenden Gestaltungsspielraum für die Länder. Auch die geplante Einbeziehung teilstationärer Einrichtungen in das System der Leistungsgruppen wirft aus Ländersicht neue ungeklärte Fragen auf.

Trotz der Kritik bewertet der Minister das Gesetz als entscheidenden und notwendigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Krankenhausreform: „Ein so umfassender Wandel benötigt Zeit – wichtig ist, dass wir vorankommen. Wir brauchen jetzt Klarheit und Tempo“, so Hoch. Deutliche Worte fand der Minister zudem zur Finanzierungspolitik der Bundesregierung: Zusagen aus dem Koalitionsvertrag dürften nicht durch parallele Sparmaßnahmen ausgehöhlt werden. „Die Debatten müssen offen und ehrlich geführt werden. Es darf keinen Reformfortschritt auf Kosten der Krankenhäuser geben“, sagt Clemens Hoch.

Die Länderkammer hatte in ihrer Sitzung auch das Pflegebefugnisgesetz (BEEP) beraten, ein Gesetz, das Pflegefachpersonen künftig mehr eigenverantwortliche heilkundliche Befugnisse in stationärer und ambulanter Versorgung einräumen soll. Im Gesetzentwurf selbst sind über Änderungsanträge das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Da gerade für diese Vorschläge keine Mehrheit im Bundesrat erzielt werden konnte, wurde für das BEEP der Vermittlungsausschuss angerufen. „Ich begrüße grundsätzlich dieses Gesetz. Es stärkt den Pflegeberuf, verbessert Karrierechancen und wertet die Versorgung insgesamt auf. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist jedoch ein konsequenter Schritt, denn wir können ein Vorhaben nicht passieren lassen, das unsere Krankenhäuser in dieser Phase zusätzlich schwächt“, so Hoch. 

Die Reform brauche Stabilität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit, keine Schnellschüsse. Daher übe er auch so deutliche Kritik an den jüngsten zusätzlichen Regelungsvorschlägen der Bundesregierung. Der im Oktober vorgelegte Plan zum Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel sei Gift für die Krankenhäuser. Die Maßnahme belaste allein den stationären Bereich – und das mitten in der größten Krankenhausstrukturreform seit zwei Jahrzehnten. „Während der Bund einerseits eine zugesagte Übergangsfinanzierung gewährt, reißt er im selben Augenblick das nächste Loch auf“, so Hoch.

Der Minister warnt, dass die Einsparvorschläge ausschließlich der kurzfristigen Darstellung eines stabilen Zusatzbeitrags dienten, obwohl schon jetzt klar sei, dass die Beiträge im kommenden Jahr deutlich steigen würden. Der Eingriff gefährde nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken, sondern auch das Gelingen der laufenden Reform. Zudem widerspreche die Behauptung, tatsächliche Kostensteigerungen würden weiterhin refinanziert, den realen Bedingungen in den Krankenhäusern. „Das Ansinnen, die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherungen stabil halten zu wollen, bleibt richtig. Doch es ist nicht vertretbar, dies in der Hauptsache auf dem Rücken unserer Krankenhäuser zu tun. Statt die Kliniken zu stärken, wird hier ihre finanzielle Basis geschwächt“, stellt Hoch klar. Dabei gäbe es effektivere und langfristig wirksamere Maßnahmen wie beispielsweise ein angemessener Steuerzuschuss zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfängerinnen und -Empfänger. Dies könne eine Entlastung von bis zu zehn Milliarden Euro jährlich bringen, so der Minister.

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