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Gesundheitsminister Clemens Hoch: Neues Organspende-Register soll zukünftig schneller Klarheit bringen

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 seinen Betrieb auf. Es ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt diese neue Möglichkeit, seine Bereitschaft zur Organspende zu erklären. „Ich freue mich, dass das Organspende-Register jetzt an den Start geht und sich zunächst alle Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Datenbank registrieren können. Es ermöglicht den Krankenhäusern zukünftig eine zentral gespeicherte Übersicht darüber, wer bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Das bringt für Alle schneller Klarheit. Dadurch können die Prozesse innerhalb der Krankenhäuser beschleunigt werden, was sich wiederum positiv auf die Zahl der Organspenden auswirken kann“, so der Gesundheitsminister.

Hoch ruft dazu auf, sowohl einen Organspendeausweis auszufüllen, als auch eine Erklärung im Organspende-Register zu hinterlegen. „Es ist wichtig, sich umfassend über Organspende zu informieren und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Im Falle eines Falles können Sie mit einem Organspendeausweis oder einer Erklärung im Organspende-Register Leben retten“, so der Minister. Ab heute besteht die Möglichkeit sich im Online-Register einzutragen, bevor dann im Sommer die Entnahmekliniken auf die Daten zugreifen können. Damit der eigene Wille auch in der Übergangsphase immer berücksichtigt werden kann, empfiehlt es sich, diesen zusätzlich schriftlich zu dokumentieren.

Das Register ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt:
https://organspende-register.de/erklaerendenportal/

 

Hintergrund
Die Grundlage für das Organspende-Register wurde durch den 2020 beschlossenen Gesetzesentwurf „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ gelegt. Die Einführung des Organspende-Registers erfolgt in mehreren Stufen. Ab 18. März 2024 können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende im Register hinterlegt werden. Einige Entnahmekrankenhäuser können diese Erklärungen bereits digital abrufen, aber noch nicht alle. Ab 1. Juli 2024 werden schließlich alle Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen aus dem Organspende-Register abzurufen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das System angebunden sein.

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