Hoch ruft dazu auf, sowohl einen Organspendeausweis auszufüllen, als auch eine Erklärung im Organspende-Register zu hinterlegen. „Es ist wichtig, sich umfassend über Organspende zu informieren und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Im Falle eines Falles können Sie mit einem Organspendeausweis oder einer Erklärung im Organspende-Register Leben retten“, so der Minister. Ab heute besteht die Möglichkeit sich im Online-Register einzutragen, bevor dann im Sommer die Entnahmekliniken auf die Daten zugreifen können. Damit der eigene Wille auch in der Übergangsphase immer berücksichtigt werden kann, empfiehlt es sich, diesen zusätzlich schriftlich zu dokumentieren.
Das Register ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt:
https://organspende-register.de/erklaerendenportal/
Hintergrund
Die Grundlage für das Organspende-Register wurde durch den 2020 beschlossenen Gesetzesentwurf „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ gelegt. Die Einführung des Organspende-Registers erfolgt in mehreren Stufen. Ab 18. März 2024 können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende im Register hinterlegt werden. Einige Entnahmekrankenhäuser können diese Erklärungen bereits digital abrufen, aber noch nicht alle. Ab 1. Juli 2024 werden schließlich alle Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen aus dem Organspende-Register abzurufen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das System angebunden sein.