Clemens Hoch verwies dabei auf jene Punkte, die Rheinland-Pfalz in Vorbereitung der Reform mit durchgesetzt hatte, unter anderem die zügige Refinanzierung grundlegender Tariferhöhungen, eine Übertragung und Vergütung besonderer Aufgaben der Koordination bestimmter Krankenhäuser, insbesondere der Universitätsklinika, und die Implementierung der sektorenübergreifenden Versorger (süV) als neues Versorgungselement vor allem für den ländlichen Raum. Hier kann es durch die Reform erstmals gelingen, im Interesse einer guten Versorgung für die Menschen ambulant und stationär Hand in Hand zu planen.
Kritisch bewertet Hoch, dass auch neue, zusätzliche Punkte durch die Bundestagsfraktionen aufgenommen wurden, die die Länder in Ihrer Handlungsfreiheit beschränken. Der Minister nannte dabei konkret die vorgesehene Prüfung des Insolvenzrisikos eines Krankenhauses durch die Länder und die Stichtagsregelung für den Projektbeginn für den Transformationsfonds. Dies verzögere den zügigen Beginn des dringend erforderlichen Umbaus der stationären Versorgung weiter. Und dennoch: „Ohne diese weitreichende Reform würde sich die Situation der Häuser voraussichtlich weiter verschärfen. Die Umsetzung der Reform ist daher essentiell, damit auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland gewährleistet wird. Dieser Weg ist nun geebnet“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern enden nicht aber mit dem Beschuss des Bundestages, so der Minister: „Nun sind erstmal die Länder im Bundesrat im November am Zug.“
Besonders freut sich Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch darüber, dass es gelungen ist, im Gesetz Regelungen aufzunehmen, die die Arbeit des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz stärken. Durch eine Ergänzung im Bundesrecht ist zukünftig das BWZK zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten in dem für die Aufrechterhaltung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erforderlichen Umfang ermächtigt. Dies entspricht im Wesentlichen Regelungen, die bisher der Universitätsmedizin in Mainz für ihre Hochschulambulanzen vorbehalten waren. „Ich bin Bundesminister Lauterbach sehr dankbar, hier einen Aspekt unserer Verhandlungen mit dem Bund aufgegriffen zu haben, der die Einrichtung des Medizincampus Koblenz erleichtern wird und eine umfassende Ausbildung der zukünftigen Medizinstudierenden am Standort Koblenz ermöglicht,“ so Clemens Hoch.
Nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag heute folgt der zweite Durchgang im Bundesrat am 22. November 2024. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.