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Gesundheitsminister Clemens Hoch: Regulierung von Finanzinvestoren im medizinischen Bereich schützt Patientinnen und Patienten

Rheinland-Pfalz wird gemeinsam mit Bayern und Schleswig-Holstein Ende der Woche eine Bundesratsinitiative in die Länderkammer einbringen, um zum Schutz von Patientinnen und Patienten Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker zu regulieren. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

„Für die Landesregierung zählen der Schutz von Patientinnen und Patienten, neben einer guten gesundheitlichen Versorgung, zu den wichtigsten Anliegen. Patienten müssen wissen, dass sich hinter einem MVZ und deren ärztlicher Leitung als Eigentümer tatsächlich Finanzinvestoren verbergen, auch, um eine informierte, freie Entscheidung für eine Arzt- oder Zahnarztwahl treffen zu können. Bei investorengeführten Praxen kann darüber hinaus die Gefahr drohen, dass ein besonderer Fokus auf teurere Diagnose- und Behandlungsformen gelegt wird und damit die medizinische Grundversorgung nur an zweiter Stelle kommt. Uns ist wichtig, eine dominierende Marktmacht von bestimmten MVZ-Trägern durch regulierende Vorgaben zu verhindern. Es ist daher absolut notwendig, dass mit diesem Antrag eine gesetzliche Regulierung von investorengestützten MVZ endlich in greifbare Nähe rückt. Das schützt die Patientinnen und Patienten und sichert die Qualität bei der medizinischen Versorgung“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Die Gesundheitsministerkonferenz beauftragte die Länder Rheinland-Pfalz, Bayern und Schleswig-Holstein Ende März, den Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz in den Bundesrat einzubringen. Dieser sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, unter anderem:

  • die Schaffung eines bundesweites MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patientinnen und Patienten vor Ort.
  • Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und Monopolisierungstendenzen: So sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.

Zudem enthält die Bundesratsinitiative Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.

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