Dazu sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch: „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, ist krank und muss sich auskurieren. Dank digitaler Möglichkeiten, seiner Arbeit nachzukommen, kann es natürlich Ausnahmen geben: Wer einen Beinbruch hatte, kann vielleicht nicht ins Büro kommen, ist aber grundsätzlich arbeitsfähig. Gute Homeoffice-Regelungen sind so für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil.
Der Vorschlag des Ärztepräsidenten verkompliziert das bestehende System. Besser wäre es, die Regelungen von Krankschreibungen grundsätzlich neu zu denken. Ich schlage vor, eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in den ersten zwei Wochen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers vorgelegt werden müssen. Eine Mentalität des „Krankfeierns“ sehe ich nämlich im Land nicht.
Wir müssen und können das Vertrauen in die Mitarbeitenden haben, dass Kranktage auch wirklich mit Erkrankungen einhergehen. Das entlastet auch die Arztpraxen und verhindert, dass die Wartezimmer noch stärker als ohnehin zu Umschlagsplätzen von weiteren Infektionen werden."