„Wir sind uns der wirtschaftlichen Herausforderungen bewusst, mit denen unsere Kliniken im Land zu kämpfen haben. Umso mehr freut es mich, dass wir die „Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser“ so anpassen konnten, dass die zweite Auszahlung der Fördermittel von 32,5 Millionen Euro nun einen Monat früher, bereits zum 1. November, erfolgt“, erklärt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Darüber hinaus setzt die Landesregierung fest, dass dieser Auszahlungstermin dauerhaft auf den 1. November festgelegt wird. So solle den Krankenhäusern ermöglicht werden, früher auf die Mittel für Eigeninvestitionen zuzugreifen und ihr Liquiditätsmanagement auch bei erhöhten Ausgaben besser steuern zu können.
Für die pauschale Förderung der Krankenhäuser nach § 13 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) sieht das Landeshaushaltsgesetz in Rheinland-Pfalz für das laufende Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro vor. Die pauschalen Fördermittel werden gemäß § 7 der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser grundsätzlich in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, zum 1. Juni und ab sofort zum 1. November eines Jahres.