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Gesundheitsminister Hoch: Land fördert jetzt auch PJ in den akademischen Lehrgesundheitsämtern

Seit der Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte sowie entsprechenden Vereinbarungen zwischen der Universitätsmedizin Mainz und zwei Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz haben Medizinstudierende die Möglichkeit, einen Teil ihres Praktischen Jahres (PJ) im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu absolvieren. Dies ist vergleichbar mit dem PJ in einem Lehrkrankenhaus oder in einer allgemeinmedizinischen Praxis. In Rheinland-Pfalz stehen hierfür bisher die akademischen Lehrgesundheitsämter in Mainz und Trier zur Verfügung. Da die beiden Gesundheitsämter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dürfen sie sich als akademische Lehrgesundheitsämter der Universitätsmedizin Mainz bezeichnen. Damit ist ein großer Meilenstein erreicht.

„Es ist großartig, dass interessierte Medizinstudierende die Gelegenheit haben, in ihrem Studium die wertvollen und vielfältigen Aufgaben der Gesundheitsämter kennenzulernen. Der ÖGD nimmt eine bedeutende Rolle für unsere Gesellschaft ein. Neben dem Schutz der Bevölkerung werden durch den ÖGD viele präventive Maßnahmen in der Bevölkerungsmedizin umgesetzt. Deshalb freut es mich besonders, dass wir das PJ im ÖGD nun durch eine finanzielle Förderung des Landes angemessen vergüten und damit attraktiver gestalten können“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. 

Das praktische Jahr in der ärztlichen Ausbildung besteht aus insgesamt drei Tertialen, neben den beiden Pflichttertialen in der Inneren Medizin und der Chirurgie kann ein Bereich frei gewählt werden. Mit der in 2021 in Kraft getretene Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte wurde das PJ im ÖGD ermöglicht. Neu ist die finanzielle Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Gefördert werden sollen sowohl eine Famulatur im Gesundheitsamt mit je 300 Euro im Monat als auch ein PJ-Tertial im ÖGD. Die Mittel hierfür stammen aus dem ÖGD-Pakt. Dabei orientiert sich die monatliche Fördersumme im PJ an der Höhe der gegenwärtigen Höchstgrenze für Geld- und Sachleistungen an PJ-Studierende, welche in der Approbationsordnung unter Bezugnahme auf Bedarfsbeträge aus dem BAFöG definiert ist und damit wie in der Allgemeinmedizin bis zu 855 Euro monatlich beträgt. Diese Förderung gilt insbesondere für die ersten Studierenden nach der ÖGD-Quote, die ab Herbst 2025 nach bestandener zweiter ärztlicher Prüfung ein Tertial in einem der akademischen Lehrgesundheitsämter absolvieren.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des ÖGD in den Gesundheitsämtern sind sehr vielfäl-tig und reichen vom Infektionsschutz, der Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen, Aufgaben in der Hygiene (z.B. in medizinischen Einrichtungen) bis hin zur Unterstützung in psychischen Notlagen. Damit basiert eine Tätigkeit im ÖGD auf medizinischen und sozial- sowie gesundheitswissenschaftlichen Qualifikationen, bietet aber auch die Möglichkeit lokale Herausforderungen planerisch und gestalterisch zu bearbeiten.

„Die Mitarbeitenden im ÖGD freuen sich über die Möglichkeit, das Wissen über unsere interessanten Tätigkeiten den Studierenden zu vermitteln und den Bekannt-heitsgrad des ÖGD so zu verbessern. Wir sind die dritte Säule im Gesundheitswesen, ergänzend zum stationären und ambulanten Sektor und erhalten durch das Landesprojekt eine attraktive Unterstützung beim Ziel der Anbindung des ÖGD an die zukünftigen Kolleginnen und Kollegen“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Lehrgesundheitsamtes Trier-Saarburg.

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