Bereits am Freitag wurde die „Erste Landesverordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ sowie die neue „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ bekanntgegeben. Am Wochenende sind beide Landesverordnungen in Kraft getreten.
Die „Erste Landesverordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ enthält notwendige Anpassungen an den Schulbetrieb in Präsenz. Ab dieser Woche ist der Schulbetrieb wieder mit vollem Präsenzunterricht möglich. Sofern der Schulbetrieb jedoch aus Gründen des Infektionsschutzes in einzelnen Schulen, regional oder landesweit als Präsenzunterricht in geteilten Gruppen im Wechsel stattfindet, können trotzdem z.B. Abiturprüfungen, sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen stattfinden. Dies gilt einschließlich der abiturrelevanten Leistungsfeststellungen oder auch Prüfungen zum Erwerb eines europäisch anerkannten Sprachenzertifikats.
Die „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ sieht eine Anpassung an die Entlassungskriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Isolierung vor. Wesentliche Neuerung ist, dass eine Beendigung der Absonderung nicht wie bisher nur durch Zeitablauf endet, sondern zwingend einen Test (PCR oder PoC) voraussetzt.
Darüber hinaus diskutiert der rheinland-pfälzische Ministerrat morgen die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die zum Freitag, 18. Juni in Kraft treten soll.