| Ärztliche Versorgung

Staatssekretärin Nicole Steingaß: Landkinderarzt-Quote verbessert Versorgung der Jüngsten

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner letzten Plenarwoche vor der Sommerpause die Änderungen von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf beschlossen. Das Gesetz kann somit bis zum Herbst in Kraft treten. Damit wird die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen im Land mittels „Landarztquote“ um eine „Landkinderarzt-Quote“ erweitert. „Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung. Die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz ist derzeit flächendeckend gewährleistet. Dennoch bestehen regionale Unterschiede in der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung. Trotz der auf Bundes- und Landesebene ergriffenen Maßnahmen sind Versorgungslücken im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen“, sagt Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, im Parlament. Mit der Landkinderarzt-Quote ergreife das Land – analog zu der bereits bestehenden „Landarztquote“ - Maßnahmen, die langfristig wirksame Anreize schaffen, um die Attraktivität der kinder- und jugendärztlichen Tätigkeit auch in ländlichen Regionen zu steigern, so Steingaß.

Künftig werden drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Für die Einräumung eines Studienplatzes gehen die Bewerberinnen und Bewerber die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin weiterzubilden und nach Erlangen ihres Facharzttitels eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in einem Gebiet mit besonderem öffentlichen Bedarf für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen. Damit trägt die Landkinderarzt-Quote zur Bekämpfung des befürchteten Kinder- und Jugendärztemangels bei. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Medizin. Zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.

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