„Wir bedauern diese Trägerentscheidung sehr. Das Land Rheinland-Pfalz, der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Bingen haben in intensiven Gesprächen mit der Marienhausgruppe die Situation erörtert und sich für den Standort eingesetzt. Auch wenn nach allen vorliegenden Gutachten der Standort in Bingen wegen der umliegenden Krankenhäuser für die medizinische Versorgung nicht zwingend erforderlich ist und seit Jahren eine Verlustabdeckung durch die Marienhausgruppe erfolgt, eint uns der gemeinsame Wunsch und das berechtigte Interesse der Bevölkerung, den Standort in Bingen zu erhalten. Einer der größten Landkreise in Rheinland-Pfalz, vor allem in Bingen am südlichen Ende der Weltkulturerberegion Oberes Mittelrheintal, braucht auch zukünftig einen leistungsfähigen medizinischen Versorgungsstandort.“ Dies auch deshalb, weil das Land vor nicht allzu langer Zeit durch Förderentscheidungen in zweistelliger Millionenhöhe den Standort zeitgemäß gestärkt habe.
„Wir sehen die Insolvenz als Chance für eine lebensfähige Zukunft: Jetzt gilt es, unverzüglich Gespräche mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen, damit gemeinsam entwickelt werden kann, wie es am Standort in Bingen weitergehen kann. „Ziel sei die Erhaltung des Standorts, gegebenenfalls im Vorgriff auf die Gesundheitsreform als Modellstandort zur Verbindung wohnortnaher Grundversorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen (Level 1i Krankenhaus) mit einer Notfallanlaufstelle.“