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Wissenschaftsminister Wolf: „Regelstudienzeit soll wegen Corona verlängert werden“

Auf Einladung des SPD-Arbeitskreises Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur tauschten sich heute die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen sowie ein Vertreter der LandesAstenKonferenz in einem Fachgespräch zur Verlängerung der Regelstudienzeit aus, an dem auch Wissenschaftsminister Konrad Wolf teilnahm. Gemeinsam kam man überein, eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende des Sommersemesters 2020 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz anzustreben.

„Die Hochschulen haben sehr kurzfristig auf die Corona-Pandemie reagiert und ein digitales Semester angeboten. Trotz dieser herausragenden Arbeit war das Sommersemester eine Herausforderung für die Lehrenden und insbesondere auch für die Studierenden. Ich möchte, dass die Studierenden keinen Nachteil aus der besonderen Situation erfahren. Deshalb werden die Ampelfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag zum neuen Hochschulgesetz in der Plenarsitzung im September einbringen. Dies bietet den Vorteil, dass wir schnell rechtliche Klarheit haben und eine einheitliche Regelung für alle Hochschulen in Rheinland-Pfalz finden“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.

Die Festlegung der Regelstudienzeit liegt in Rheinland-Pfalz grundsätzlich bei den Hochschulen. Mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums können in Ausnahmefällen abweichende Regelungen getroffen werden. Die nun beabsichtigte gesetzliche Änderung schafft die Möglichkeit, eine Regelung für alle Bachelor- und Master-Studiengänge an den Hochschulen zu treffen. Nicht betroffen hiervon sind die Staatsexamens-Studiengänge in Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Deren Regelstudienzeit wird durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt.

Die Umstellung des Sommersemesters auf ein digitales Semester erfolgte in Rheinland-Pfalz angesichts der Herausforderung sehr erfolgreich. Trotzdem konnten nicht alle Studienangebote digital angeboten werden, wie z. B. praktische Übungen, Praktika und Exkursionen. Dies könnte in der Konsequenz eine längere Studienzeit nach sich ziehen. Auch das Bibliotheksangebot war eingeschränkt. Hinzu kommen für viele Studierende besondere Herausforderungen durch einen coronabedingten Verlust eines Nebenjobs oder eine erhöhte Kinderbetreuung.

„Die Studierenden sollen keinen individuellen Nachteil aus der Pandemie erleiden. Auch BAföG-Bezieherinnen und Bezieher sollen sich keine Sorgen machen müssen, ob die Förderzeit wegen der Pandemie ausreichen wird. Eine Erhöhung der Regelstudienzeit schafft hier Klarheit und Planungssicherheit“, ergänzt Wolf.

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt im Rahmen der Regelstudienzeit. Mit der Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit in Rheinland-Pfalz wird die BAföG-Förderungshöchstdauer automatisch um ein Semester verlängert und so ein längerer Bezug der BAföG-Leistungen ermöglich.

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