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Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Rheinland-Pfalz wird ausgeweitet 

Rheinland-Pfalz fördert seit dem 1. März 2021 Kinderwunschbehandlungen von ungewollt kinderlosen Paaren durch das Programm Assistierte Reproduktion. In Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium erhalten verheiratete und unverheiratete Paare seither einen Zuschuss zu den Kinderwunschbehandlungen. Zudem unterstützt die Landesregierung auch lesbische Paare, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieses Förderprogramm nunmehr erweitert. Künftig können Paare mit Wohnort in Rheinland-Pfalz auch Behandlungseinrichtungen in einem der angrenzenden Bundesländer in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird sich die Förderung auch auf Behandlungen mit Fremdsamen erstrecken.

„Unsere Lebenswelten verändern sich derzeit mit großer Dynamik, und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit greift diese Veränderungen auf, um den Bedürfnissen der ungewollt kinderlosen Paare in Rheinland-Pfalz gerecht zu werden. Wir definieren dabei seit Beginn des Förderprogramms – seinerzeit als erstes Bundesland – „Kinderwunschpaar“ etwas weiter als andere Förderprogramme. Neben den verheirateten und unverheirateten heterosexuellen Paaren umfasst die Förderung seit März 2021 auch lesbische Paare. Nun gehen wir den nächsten Schritt und weiten die Förderung räumlich auf Behandlungseinrichtungen in angrenzenden Bundesländern aus. Wir fördern außerdem künftig auch Paare, die eine Behandlung mit Fremdsamen in Anspruch nehmen müssen. Und wir stellen in der Richtlinie klar, dass auch trans* und intergeschlechtliche Personen sowie Personen mit diversem oder ohne Geschlechtseintrag von der Förderung umfasst werden“, ergänzt Gesundheitsminister Clemens Hoch. 

„Die Erweiterung der Förderrichtlinie ist ein wichtiges Zeichen für die queere Community. Mit ihr werden nun auch trans* und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen mit diversem oder ohne Geschlechtseintrag, die von krankheitsbedingter Kinderlosigkeit betroffen sind, explizit als Förderbegünstigte genannt. Wir freuen uns besonders, dass der Anstoß dazu aus dem Landesweiten Runden Tisch ‚Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen‘ kam“, betont der Landesbeauftragte für Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität, Staatssekretär Janosch Littig.

Das Förderprogramm basiert auf einer Vorschrift der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27a SGB V. Daher müssen gewisse rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer medizinischen Indikation, zwingend vorliegen. Dort, wo die Landesregierung allerdings Gestaltungsspielräume hat, werden diese genutzt. „Ich hoffe sehr, dass unser Förderprogramm weiterhin rege in Anspruch genommen wird und auch andere Länder entsprechende Erweiterungen ihrer Förderkriterien vornehmen werden“, so Minister Hoch zum Inkrafttreten der Erweiterung der Förderrichtlinie.

Nähere Informationen zum Förderprogramm können auf der Homepage des für die Umsetzung zuständigen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung eingeholt werden. Ebenso erhalten Sie dort das Antragsformular sowie ein Merkblatt, das über die Anspruchsvoraussetzungen und die Förderhöhen informiert:
https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/assistierte-reproduktion

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