Krankenhausstrukturfonds - §§ 12 und 12 a, Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit fördert im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser aus dem Strukturfonds. Der Strukturfonds ist insbesondere in §§ 12 ff. KHG und in der Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) geregelt.

Nutzen Sie zur Antragstellung für den fortgesetzten Krankenhausstrukturfonds ab 1. Januar 2019 bitte die folgenden Antragsformulare; jeweils das Formular „Hauptantrag“ sowie je nach Vorhaben die entsprechende Anlage. Dies gilt auch für Anträge, die beim Ministerium bereits formlos eingereicht wurden. Es ist ein jährlicher Antragsturnus vorgesehen.

Bitte senden Sie die Anträge in Papierform an das

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
des Landes Rheinland-Pfalz

Referat Krankenhausinvestitionen
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Die Orientierungshilfen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen aus dem Strukturfonds beinhalten die Grundsätze zur Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz für den bisherigen Krankenhausstrukturfonds.

Die Orientierungshilfen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen aus dem Strukturfonds für die Fortsetzung des Krankenhausstrukturfonds ab dem Jahr 2019 beinhalten die Grundsätze zur Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz für den Krankenhausstrukturfonds gem. § 12 a KHG, der Maßnahmen umfasst, die nach dem 1. Januar 2019 begonnen wurden.

Kontakt

Tobias Schmitt
Tel: 06131 / 16-5336
Fax: 06131 / 1617-5336
E-Mail: Tobias.Schmitt@mwg.rlp.de