Krankenhauszukunftsfonds - § 14 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, dessen Inhalt in § 14 a KHG sowie den §§ 19 ff KHSFV näher geregelt wird. Bei den Fördertatbeständen handelt es sich überwiegend um Digitalisierungsmaß-nahmen. Da das Land Rheinland-Pfalz die Kofinanzierung in voller Höhe (30 %) übernimmt, stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 200 Mio. Euro (rd. 140 Mio. Euro Bundesmittel sowie rd. 60 Mio. Euro Landesmittel) aus dem Zukunftsfonds zur Verfügung.

Die Anforderungen an förderfähige Maßnahmen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in einer Fördermittelrichtlinie veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese durch eigene Verfahrensregelungen, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit bittet bei der Ausführung von Vorhaben, für die eine Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt wurde, um Beachtung seiner Hinweise zum Maßnahmebeginn und der Vergabe.

Mittelabruf

Gemäß den Verfahrensregelungen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz können Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds erstmals abgerufen werden, sobald mindestens Kosten in Höhe von 30 Prozent der jeweiligen Antragssumme entstanden sind. Hierfür ist das unten zum Download verlinkte Formular „Mittelabruf“ zu nutzen.

Der Mittelabruf ist mit Nachweisen zu belegen, Rechnungen sind hierfür grundsätzlich ausreichend. Sofern die Übernahme von internen Personalkosten beantragt wurde, sind diese mittels des Formulars „Berechnungsvorlage Personalkosten“ sowie entsprechender Arbeitsverträge und Stundenachweise nachzuweisen.

Dem letzten Mittelabruf pro Maßnahme ist ein Schlussverwendungsnachweis (siehe unten) beizufügen.

Bitte übermitteln Sie uns die Formulare und Belege per Upload gebündelt in einer Containerdatei (z.B. ZIP-Datei). Damit der Mittelabruf zugeordnet werden kann ist die Datei nach dem folgenden Schema zu benennen:

Institutskennzeichnen_Krankenhausbezeichnung_FTB1-11

978645312_Klinikum Musterstadt_FTB2

Die Datei ist unter folgendem Link hochzuladen:

https://s.rlp.de/mittelabruf


Die Formulare können Sie nachfolgend herunterladen:

 

Schlussverwendungsnachweis

Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt, entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes, auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten. Der Sachbericht soll als Gesamtbericht erstellt werden. Er muss Aussagen über die Zielsetzung und insbesondere über die Zielerreichung sowie die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises enthalten.

Es ist durch einen Wirtschaftsprüfer, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder eine vergleichbare Institution zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen

Bitte beachten Sie, dass für die Fördertatbestände 2 bis 6 der Schlussverwendungsnachweis dem MWG bis spätestens zum 30. Januar 2026 vorzulegen ist.

Die Formulare für den Schlussverwendungsnachweis sowie eine Checkliste können Sie nachfolgend herunterladen:

1_Checkliste

2_ Vordruck Schlussverwendungsnachweis

3_ Muster_IT-DL-Bestätigung_Schlussverwendungsnachweis

4_Vergabeübersicht

5_Schlussverwendungsnachweis-Meldung Erfüllungsaufwand“

 

Nachweisverfahren gemäß § 25 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV)

Gemäß § 25 Abs. 1 KHSFV ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) jeweils zum 1. April eines Jahres den aktuellen Sachstand zu den geförderten Vorhaben mitzuteilen. Hierfür sind Angaben der betroffenen Krankenhäuser sowie deren zertifizierter IT-Dienstleister erforderlich. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat hierfür verbindliche Meldeformulare entwickelt, die von den betroffenen Krankenhäusern und IT-Dienstleistern auszufüllen und bis zum 1. März 2024 digital dem MWG zur Verfügung zu stellen sind.
Diese können Sie nachfolgend herunterladen:

Die Formulare sind wie folgt zu nutzen:

Es gibt für jeden Fördertatbestand (FTB) eine eigene Vorlage in Form einer Excel-Datei.
Diese enthält drei Tabellenblätter

  • Nachweis IT-DL,
  • Angaben KH-Träger,
  • MUSS-Kriterien FTB.

Die Tabellenblätter "Nachweis IT-DL" und "MUSS-Kriterien FTB" sind vom berechtigten IT-DL und das Tabellenblatt "Angaben KH-Träger" vom Fördermittelempfänger auszufüllen. Jedes der drei Tabellenblätter ist zu unterschreiben. Die drei unterschriebenen Tabellenblätter sind zu scannen und dem MWG als PDF-Datei einzureichen. Pro Fördertatbestand ist eine PDF-Datei zu erstellen. Ebenso ist die vollständig ausgefüllte Datei als Excel-Datei (.xlsx) einzureichen. Beide Dateien (pro FTB) sind dem MWG elektronisch einzureichen.

Pro gestelltem Antrag, also in der Regel pro beantragtem Fördertatbestand, sind damit jeweils mindestens die folgenden Unterlagen hochzuladen:

-  Tabellenblatt „Angaben KH-Träger“ unterschrieben als PDF,
-  Tabellenblatt „MUSS-Kriterien FTB“ unterschrieben als PDF,
-  Tabellenblatt „Nachweis IT-DL“ unterschrieben als PDF (betrifft nur FTB 2 bis 6, 8 und 10),
-  alle drei bzw. zwei Tabellenblätter ausgefüllt in einer Excel-Datei.

Bitte beachten Sie beim Formular zum Erfüllungsaufwand (Tabellenblatt 2), dass sich der anzugebene Erfüllungsaufwand auf die gesamte bisherige Projektlaufzeit und nicht nur auf das vergangene Jahr bezieht.

Die Dateien sind mit der IK-Nummer sowie einer Kurzbezeichnung für das antragstellende Krankenhaus zu benennen und in einer Archivdatei (z. B. .zip) zusammenzufassen. Diese ist ebenfalls entsprechend zu benennen.

Bitte laden Sie die entsprechenden Dateien unter diesem Link hoch:

https://s.rlp.de/nachweisverfahren2024

Aktueller Stand Zukunftsfonds (31. Januar 2023)

Insgesamt wurden 243 Bewilligungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 203 Mio. Euro an rheinland-pfälzische Krankenhäuser erlassen. Davon entfallen 70 % auf Bundesmittel und 30 % auf Landesmittel. Es wurden rund 142 Mio. Euro Bundesmittel bewilligt und damit wurde das Fördervolumen für Rheinland-Pfalz komplett ausgeschöpft.  Es wurden bisher Fördermittel in Höhe von 320.529,88 Euro von den Krankenhäusern beim MWG abgerufen.

Nachfolgend stellen wir als Muster einen Bewilligungsbescheid für den Krankenhauszukunftsfonds des Landes Rheinland-Pfalz und die Nebenbestimmungen für private und öffentliche Träger zur Verfügung:

Weitere Informationen

Zukunftsfonds für Krankenhäuser -
Bedarfsanfrage und Informationen zur Umsetzung in Rheinland-Pfalz:

Anschreiben an die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser vom 22. Januar 2022

Krankenhausfinanzierung

Krankenhausinvestitionen

Krankenhausentgelt

Kontakt

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Tel: 06131 / 16-2074
E-Mail: Sina.Backes(at)mwg.rlp.de

Ute Müller
Tel: 06131 / 16-2334
E-Mail: Ute.Mueller(at)mwg.rlp.de

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Tel: 06131 / 16-5336
E-Mail: Tobias.Schmitt(at)mwg.rlp.de